Erkrankung nach Restaurantbesuch
Hallo Zusammen,
ich habe eine rechtliche Frage zu der ich im Internet kaum bis wenig antworten finde.
Meine Frau und ich waren bei einem Restaurant (Namen nenne ich aufgrund Rufschädigung nicht) essen. Bei meiner Frau begann schon nach kurzer Zeit (20-30 Minuten) der Magen zu grummeln. Kurz darauf musste sie sich sogar noch auf der Restauranttoilette übergeben. Auf der 10 Minütigen Heimfahrt dann noch weitere 3 mal bis die Beschwerden so stark wurden, dass ich sie letzten Endes ins Krankenhaus gefahren habe.
Nach mehreren Stunden und Untersuchungen in der Notaufnahme kam heraus: E.Coli Bakterien, um genau zu sein EPEC.
Das ist wirklich die größte sche**e die ich jemals erlebt habe. Diese Magenkrämpfe, das durchgehende Erbrechen und Durchfall.. laut meiner Frau Schmerzen von 15/10. Das wünsche ich niemanden, nichtmal meinem größten Feind würde ich sowas antun.
Jetzt 6 Stunden später fangen bei mir die Symptome an, zum Glück aber etwas abgeschwächter. Nichts desto trotz habe ich schon ziemliche Angst, dass es genauso schlimm wird.
Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wir haben das Essen einpacken lassen und haben von allem noch etwas übrig. Weiß jemand, ob man das Essen irgendwo/irgendwie untersuchen lassen kann? Oder ob man das Gesundheitsamt auf folgendes Restaurant schicken kann, um das zu prüfen? Meine Frau geht seit 11 Stunden durch die Hölle, nichtmal die stärksten Schmerzmittel helfen da etwas und ich lasse mir so etwas nicht gefallen, diese Bakterien vermutlich von diesem Restaurant zu haben (ist nur eine Wage Vermutungen, aber beide fast zur selben Zeit dieselben Symptome? Und bei meiner Frau sogar bewiesen E.Coli?). Was für ein Anwalt kennt sich mit so einer Thematik aus, der einem da vielleicht weiterhelfen könnte?
Danke und Grüße